Noch nicht mal ein Jahr ist es her, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) das BAOFENG UV-5R nicht mehr eingeführt, verkauft, oder weitergegeben werden darf. Dazu gibt es hier nähere Informationen.
Jetzt hat es das BAOFENG UV-9R PLUS getroffen, welches in der Prepper-Szene auch sehr beliebt ist.

Beim UV-5R wurde ja primär durch die polnischen Behörden bemängelt, dass es keine Konformitätserklärung (CE-Kennzeichnung) seitens des Herstellers gibt und daraufhin wurde das Gerät dann näher untersucht. Dabei wurde eine Überschreitung der maximalen Grenze der Störwellen festgestellt, so dass es eine Allgemeinverfügung dazu zur Folge hatte.

Allgemeinverfügung Baofeng UV-9R

Importeur versagt erneut

Einen fast identischen Verlauf hat es nun beim BAOFENG UV-9R PLUS gegeben. Dieses Mal waren es aber nicht die polnischen Behörden, sondern die zuständige Marktüberwachungsbehörde Hellenic Telecommunications & Post Commission (EETT) in Griechenland.

Diese hatte den Importeur des BAOFENG UV-9R PLUS aufgefordert die fehlende Konformitätserklärung nachzureichen und dazu eine Frist gesetzt. Diese Frist verstrich ungenutzt. Daraufhin wurde das Gerät näher untersucht und dabei festgestellt, dass genau wie beim BAOFENG UV-5R, die Grenzwerte für die Aussendung von Nebenwellen überschritten wurden. Somit wurde festgehalten, dass eine Konformitätserklärung auch dann nicht ausgestellt werden kann, selbst wenn der Importeur die Unterlagen dazu im Nachgang einreichen sollte.

Für die Bundesnetzagentur erfolgt damit der nächste Schritt und sie hat eine Untersagung über die Bereitstellung, Weitergabe und Inverkehrbringen des BAOFENG UV-9R PLUS im Amtsblatt 19/2022 unter der Nummer Vfg Nr. 95/2022 verfügt.

Damit ist faktisch ein Verkauf, eine Weitergabe und die Bereitstellung untersagt. Es ist somit nicht per se verboten es zu besitzen oder zu benutzen, denn wie beim BAOFENG UV-5R auch, besteht weiterhin die Möglichkeit der Benutzung, sofern man über die nötige Amateurfunklizenz verfügt und technisch dafür Sorge trägt, dass die Nebenwellen innerhalb der Toleranzen bleiben.

Ob nun noch weitere Geräte von BAOFENG einer genaueren Prüfung der Bundesnetzagentur (BNetzA) unterzogen werden, ist im Moment nicht abschätzbar. Es scheint allerdings so zu sein, dass die Geräte wohl keinen Tiefpassfilter verfügen und somit Nebenwellen aussenden, die sich außerhalb der Toleranzen bewegen.

Ob und in wie fern dieses Gerät in einer Notsituation genutzt werden darf, möchte ich hier nicht bewerten, da ich keine Rechtsberatung anbiete oder erteile.

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