Das in Prepper-Kreisen sehr beliebte Funkgerät von BAOFENG UV-5R ist von der Bundesnetzagentur verboten worden. Doch was genau ist verboten worden?


Die Bundesnetzagentur hat, in der Verfügung vom 24.11.2021 (Vfg Nr. 111/2021), bekanntgegeben, dass das Gerät mit der Modellbezeichnung “BAOFENG UV-5R 5W HT” nicht mehr eingeführt, verkauft, oder weitergegeben werden darf.

Hintergrund ist eine Prüfung der zuständigen polnischen Behörde welche die fehlerhafte Konformitätserklärung (CE-Kennzeichnung) bemängelt hat. Daraufhin wurde dem Hersteller eine Frist zur Nachbesserung eingeräumt, die aber wohl nicht erfolgt ist.

Baofeng UV-5R
Baofeng UV-5R | Quelle Wikipedia Варвара Каминская | CC BY-SA 4.0

Durch die fehlende Nachbesserung wurde das Gerät aus technischer Sicht geprüft und dabei wurde festgestellt, dass es wohl starke Nebenwellen aussendet und somit auch im Nachgang eine Konformitätszulassung nicht bekäme. Somit bekommt es auch keine CE-Kennzeichnung, selbst wenn der Hersteller entsprechend die gewünschten Unterlagen zur Konformitätsprüfung nachreicht.

So, wie in der Allgemeinverfügung geschrieben, ist es also nicht verboten das Gerät zu besitzen und zu benutzen. Für eine legale Benutzung müsst Ihr allerdings über eine entsprechende Funkamateurlizenz verfügen und sichergehen, dass dieses Gerät die gesetzlichen Vorgaben für die Nebenwellen einhält.

In der Schweiz erfolgte im Übrigen das Verbot für dieses Gerät am 23. Juni 2022. Das Bundesamt für Kommunikation in der Schweiz (BAKOM) hat sogar ein weitergehendes Verbot verhängt. Es darf in der Schweiz weder importiert, verkauft, verschenkt, weitergegeben, benutzt, oder verwendet werden.

Ob und in wie fern dieses Gerät in einer Notsituation genutzt werden darf, möchte ich hier nicht bewerten, da ich keine Rechtsberatung anbiete oder erteile.

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