Es gibt immer einmal wieder Funkgeräte, die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) verboten werden. Wobei das Wort “verboten” nicht so ganz richtig ist, denn meistens wird nur der Vertrieb, die Weitergabe usw. untersagt. Das ist aber abhängig vom Einzelfall und wird jeder Veröffentlichung seitens der Bundesnetzagentur (BNetzA) als Begründung beigefügt.

Hinweis: Diese Auflistung stellt keine rechtssichere und vollständige Auflistung dar. Alle Angaben beziehen sich auf Veröffentlichungen der BNetzA zum Zeitpunkt der Erscheinung selbiger.

BAOFENG

ModellDatumVerbot vonLink
UV-5R HT (5W)24.11.2021Bereitstellen, Inverkehrbringen und WeitergabeBNetzA_Baofeng_UV5R_HT
BF-T322.12.2021Bereitstellen, Inverkehrbringen und WeitergabeBNetzA_Baofeng_BFT3
UV-82 HT (8W)26.01.2022Bereitstellen, Inverkehrbringen und WeitergabeBNetzA_Baofeng_UV82HT
BF-888s HT26.01.2022Bereitstellen, Inverkehrbringen und WeitergabeBNetzA_Baofeng_BF888sHT
UV-8209.02.2022Bereitstellen, Inverkehrbringen und WeitergabeBNetzA_Baofeng_UV82
UV-9R PLUS05.10.2022Bereitstellen, Inverkehrbringen und WeitergabeBNetzA_Baofeng_UV9R_plus

RETEVIS

ModellDatumVerbot vonLink
RT627.06.2018Bereitstellen, Inverkehrbringen und WeitergabeBNetzA_Retevis_RT6