Umstritten war das QUANSHENG UV-K5 schon seit seiner Markteinführung schon immer, nun hat ein erstes Land die Reißleine gezogen und das Handsprechfunkgerät verboten.

Die Schweizer BAKOM verbietet das UV-K5

Mit Wirkung vom 02.November 2023 verbietet das Schweizer Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) das QUANSHENG UV-K5. Grund dafür sei, wie bereits bei vielen BAOFENG-Geräten, die zu hohe Ausstrahlung von Oberwellen.

Dabei hat die Schweiz zwar einen höheren Grenzwert mit 70db als Deutschland mit 60db, aber in unzähligen Videos und Beiträgen im Internet wird seit Monaten immer wieder belegt, dass auch deutsche Grenzwerte nicht eingehalten werden, geschweige denn, die der Schweiz.

Selbst verwandte Geräte wie das QUANSHENG UV-K5(8), oder das Quansheng UV-K6, sollte ein ähnliches Schicksal ereilen, denn wenn es stimmt was viele User behaupten, dann haben alle genannten Geräte die selbe Hardware verbaut. Das würde ein zukünftiges Verbotsverfahren beschleunigen.

Was bedeutet das Verbot für die Schweizer?

Auf der Internetseite des Schweizer Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) findet man dazu Folgendes:

“Sie dürfen somit weder verwendet, verkauft, verschenkt oder importiert noch in irgendeiner Form beworben werden. Die Missachtung eines solchen Verbots stellt eine Widerhandlung dar und kann mit Busse bestraft werden. Wer ein nicht-konformes Gerät bzw. eine nicht-konforme Anlage verwendet, muss damit rechnen, dass ihr oder ihm zusätzlich zur Busse auch die Kosten für die Lokalisierung und Behebung einer allfälligen Störung auferlegt werden.”

Quelle: https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/geraete-anlagen/nicht-konforme-geraete.html

Zwar ist das Gerät zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung noch nicht in der Liste der so genannten “nicht-konformen Geräte” aufgelistet, aber das sollte in den nächsten Tagen passieren.

Wie ist die Situation in Deutschland?

Zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung ist ein Verbot durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) noch nicht erfolgt. Die Geräte dürfen also in Deutschland zum gegenwärtigen Zeitpunkt betrieben werden.
Allerdings muss man auch festhalten, dass es in den letzten Jahren immer andere EU-Staaten waren, welche die BNetzA über solche “Problemfälle” aufmerksam gemacht haben. In einem Fall war es sie griechische und in einem anderen Fall die polnische Aufsichtsbehörde. Sollte also ein Staat innerhalb der EU Verstöße gegen EU-Richtlinien bei solchen Geräten feststellen, werden im Normalfall alle anderen Regulierungsbehörden darüber ebenfalls informiert.

Die Schweiz als Beispiel?

Zugegeben, die Schweiz hat die strengsten Grenzwerte für solche Funkanlagen in Europa, was dem Verhältnis zwischen Fläche des Landes und der Einwohnerzahl sicherlich mit geschuldet ist. Dennoch unterscheiden sich die Richtlinien und weichen ab von denen, welche andere EU-Staaten als Vorgabe nutzen.
Wann und ob überhaupt ein Verbot der BNetzA für das QUANSHENG UV-K5 in Deutschland kommen wird, lässt sich also nicht sagen. Beim BAOFENG UV-5R HT lag die Zeitspanne zwischen dem Verbot der BAKOM und dem Verbot durch die BNetzA aber gerade mal bei 5 Monaten.

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