Temporäre Freigabe des Frequenzbereichs 50–52 MHz für Klasse E

Die Bundesnetzagentur hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) eine bedeutende Neuerung für den Amateurfunkdienst angekündigt. Vom 01. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 dürfen Inhaber einer Zulassung der Amateurfunkklasse E den Frequenzbereich 50,00–52,00 MHz nutzen.

Nutzungsbestimmungen im Überblick

Um die Nutzung des Frequenzbereichs 50–52 MHz zu erleichtern, wurden folgende Regelungen festgelegt:

Frequenzbereiche und maximale Sendeleistung:

  • 50,000–50,400 MHz: Maximal 100 W PEP
  • 50,400–52,000 MHz: Maximal 25 W PEP

Zugelassene Sendearten:

  • Alle Sendearten sind erlaubt.

Technische Einschränkungen:

  • Maximal zulässige Bandbreite: 12 kHz
  • Antennenpolarisation: Horizontal
  • Der Betrieb ist ausschließlich für feste Amateurfunkstellen zulässig.

Weitere Regelungen:

  • Kontestbetrieb ist erlaubt.
  • Störungen anderer Funkdienste oder Telekommunikationsanlagen sind zu vermeiden.
  • Im Störungsfall muss die Aussendung sofort eingestellt werden.
  • Aufzeichnungen über den Sendebetrieb sind zu führen (siehe Details unten).

Aufzeichnungspflichten für Funkamateure

Während der Nutzung des Frequenzbereichs sind folgende Daten zu dokumentieren:

  1. Datum und Uhrzeit
  2. Frequenz
  3. Modulationsart
  4. Sendeleistung
  5. Ggf. Antennenrichtung
  6. Rufzeichen der Gegenstation bei Kontakt
  7. Unterschrift des Rufzeicheninhabers

Besonderheiten für CEPT-Novizen

Inhaber einer gültigen CEPT-Novizen-Amateurfunkgenehmigung gemäß der CEPT/ECC-Empfehlung (05)06 dürfen den Frequenzbereich ebenfalls nutzen, sofern sie die oben genannten Bedingungen und Vorschriften beachten.


Hinweise zur Nutzung von Funkbaken

Für Funkbaken gilt weiterhin die Regelung der Verfügung Nr. 36/2006, zuletzt geändert durch Verfügung Nr. 64/2019. Rufzeichenzuteilungen nach § 13 AFuV sind in diesem Zusammenhang nicht möglich.


Bedeutung der Freigabe für Amateurfunker

Die temporäre Erlaubnis zur Nutzung des Frequenzbereichs 50–52 MHz stellt einen wichtigen Meilenstein für Funkamateure der Klasse E dar. Dieser Bereich, der bisher höheren Lizenzklassen vorbehalten war, bietet neue Chancen zur Erweiterung der Funkpraxis und zur Teilnahme an internationalen Funknetzwerken.


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Funkamateure sollten die Gelegenheit nutzen, sich auf die Nutzung des neuen Frequenzbereichs vorzubereiten und ihre Technik entsprechend anzupassen. Teile diesen Artikel mit anderen Funkbegeisterten und bleibe informiert!

Link zum Amtsblatt der BNetzA: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/Presse/Amtsblatt/Einzeldownloads/Amtsblatt_24.pdf?__blob=publicationFile&v=2 

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